Wenn Daten die Arbeit übernehmen: Data Driven Government

Bis Ende des Jahres 2019 dürften rund 90 Prozent der globalen Organisationen einen Chief Data Officer engagiert haben, so glaubt es zumindest das Marktforschungsinstitut Gartner.

Wirft man einen Blick in die Organigramme der größeren Verwaltungseinheiten in Deutschland, ist die zuvor genannte Zahl anzupassen – auf gerade einmal null Prozent. Dies verdeutlicht, dass das Potenzial, welches sich durch die von der Verwaltung erhobenen Daten ergibt, ungenutzt bleibt.

Dabei bieten sich doch mit den zur Verfügung stehenden technologischen Möglichkeiten vielfältige Anwendungsszenarien.

Data Driven Government (DDG) – Was soll das sein?

Das folgende Szenario soll das Grundkonzept von DDG verdeutlichen: Nur zwei Wochen nach der Geburt ihres ersten Kindes Max überweist die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Familie Müller monatlich 204,-€ und zwar ohne dass hierzu von Familie Müller ein Antrag gestellt worden wäre. Nachdem Max sein Studium beendet hat, wird die Auszahlung automatisch eingestellt – die Information hierzu wurde der BA durch die Universität mitgeteilt. Das Beispiel des antragslosen Kindergeldes, welches im Übrigen in Österreich bereits Realität ist, verdeutlicht, wie DDG funktioniert: Die Verwaltung nimmt neue Lebenssituationen aktiv auf und führt ihr Verwaltungshandeln eigenständig aus, ohne dass der Impuls hierzu vom Bürger ausgegangen wäre.

DDG – Wie kann das funktionieren und was bringt es?

Die Voraussetzung, dass dieses skizzierte Beispiel auch funktionieren kann ist, dass jedem Unternehmen oder Bürger ein zentrales Servicekonto zur Verfügung steht. Dieses Servicekonto greift hierbei auf ein zentrales Register zurück. Daten werden immer nur gemäß des Once-Only-Prinzips erhoben und in diesem zentralen Register geführt. Die unterschiedlichen Verwaltungseinheiten können sich dann anlassbezogen die Daten, die für die Erbringung ihrer Leistung notwendig sind, einholen.

Jede Veränderung der Lebenslage (z. B. das Einschreiben in eine Universität oder die Eintragung eines Unternehmens im Handelsregister) bedingt andere Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden können. Dies könnte sogar automatisiert erfolgen: Der Bafög-Antrag wird maschinell erstellt, indem auf die Steuerdaten der Erziehungsberechtigten zurückgegriffen wird, um die Antragsvoraussetzungen zu prüfen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, stünde im Servicekonto des Bürgers der vorausgefüllte Antrag zur Verfügung – ob selbiger auch wirklich gestellt werden soll, entscheidet selbstverständlich jeder Nutzer individuell.

Die Vorteile liegen auf der Hand und der Normenkontrollrat hat diese auch beziffert: Unternehmen würden bis zu einer Milliarde Euro an Kosten einsparen, die Verwaltung müsste 64 Mio. Stunden (das entspricht 3,9 Mrd. Euro) weniger für den selben Output erbringen und auch der Bürger würde profitieren, da sein Zeitaufwand für die Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen um 47 Prozent sinken würde. So lässt es Gartner in seiner Studie ebenfalls durchblicken.

DDG: Wo steht die öffentliche Verwaltung in Deutschland?

Grundsätzlich muss konstatiert werden, dass die öffentliche Verwaltung einen „Wettbewerbsnachteil“ zu verkraften hat: Bürger und Unternehmen sind weitaus kritischer darin, den staatlichen Institutionen zuzugestehen, personenbezogene Daten auch in anderen Kontexten zu nutzen. Diese Datensensibilität lassen dieselben Personen gegenüber privaten Akteuren oftmals vermissen. DDG erfordert zudem eine intensive Kooperation und Koordination über alle Verwaltungsebenen hinweg. Klar ist, dass das Ressortprinzip und die föderale Struktur dies an dieser Stelle nicht unbedingt vereinfachen.

Als weiteres Hindernis ist die Zersplitterung der Registerlandschaft zu nennen: In Deutschland existieren mehr als 200 Register, die zum Teil dezentral geführt werden und in denen Daten redundant gehalten werden. Eine Verknüpfung dieser Register wäre wünschenswert, entspricht aber nicht der Realität. Von einem Once-Only-Prinzip bei der Datenerhebung sind wir daher noch meilenweit entfernt.

Andererseits gibt es mit den XÖV-Standards (XML in der öffentlichen Verwaltung) eine sehr positive Entwicklung, die DDG befeuern könnte. Im Kern geht es darum, dass aktuell Standards (z. B. XRechnung für die Rechnungsstellung und XFall für Antragsverfahren) definiert werden, mit deren Hilfe Daten in konkreten Nutzungsszenarien strukturiert werden, damit eine Weitergabe über Verwaltungsebenen hinweg einfach möglich sind. Diese Interoperabilität ist eine zwingende Voraussetzung für ein effizientes und geräuschloses Verwaltungshandeln. Die Ausprägung der XÖV Standards ist in vollem Gange – von einer flächendeckenden Nutzung kann aber noch keine Rede sein. Erst wenn dies gegeben ist kann DDG wirklich funktionieren. Bis dahin müssen wir uns mit dem Gang zur Behörde abfinden.


Bild: Shutterstock

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