

Grundlegende inhaltliche Neuerungen durch die DSGVO lassen sich im ehemals deutschen Datenschutzrecht kaum finden. Das viel diskutierte „Recht auf Vergessenwerden“ wird in Art. 17 DSGVO zugunsten der Archivierungspflichten hintangestellt. Somit können nationale Bestimmungen durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten die Speicherung von personenbezogenen Daten auch entgegen einem Löschgesuch eines Betroffenen erlauben. Im Zweifel hieße dies also, dass begründete gesetzliche Archivierungspflichten Vorrang vor den Rechten der Betroffenen gemäß Art. 17 DSGVO haben. Soweit so gut.
Ist das ein Vertrag oder kann das weg? Immer wieder fragen sich unsere Kunden, wie sie ihre E-Mails archivieren können und inwieweit sie dazu überhaupt verpflichtet sind. Dabei haben sie häufig bereits davon gehört, dass auch elektronische Post (zum Teil) zu den geschäftlichen Dokumenten gehört, die per Gesetz besonders gesichert werden müssen. Eine eigene Vorgabe oder individuelle Norm sucht man jedoch in Bezug auf E-Mails vergebens. Vielmehr ergeben sich die Archivierungspflichten aus allgemeineren Gesetzen des Handels- und Steuerrechtes.
Das Coronavirus hat Deutschland und die Welt weiterhin fest im Griff. Kein Tag vergeht ohne Meldungen über neue Fallzahlen, politische Entscheidungen und Probleme von Unternehmen, die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Doch die Krise treibt auch die Digitalisierung im Arbeitsleben voran und hat einen Großteil der deutschen Firmen zu einem nie dagewesenen Feldversuch gezwungen. Plötzlich sind die digitalen Arbeitsplätze im Homeoffice oder mobil von unterwegs die Trendthemen des Jahres 2020.
Seit vielen Jahren schon diskutieren deutsche Unternehmen über Sinn und Machbarkeit von Heimarbeitsplätzen. Technologisch zu stemmen ist dies für einen Großteil der Mitarbeiter schon so lange, wie die Diskussion alt ist.
Oftmals scheitern moderne und sichere Heimarbeitsplatz-Modelle an unternehmensinternen Vorgaben für Datenschutz oder Schutz des Mitarbeiters. Und nicht selten weiß ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter lieber im Büro nebenan, anstatt im entfernten Zuhause mit eingeschränkten Kontrollmechanismen.
Wenn wir der aktuellen Corona-Krise überhaupt etwas Positives abgewinnen wollen, dann sicherlich die Einsicht, dass gerade der öffentliche Sektor Nachholbedarf hat, wenn es darum geht, die Arbeit im Homeoffice – ein in vielerlei Hinsicht wichtiger Baustein im Zusammenhang mit der Digitalisierung – zu ermöglichen.
Während bei Wirtschaftsunternehmen bereits ein positiver Trend hin zu mehr digitalem Arbeiten zu erkennen ist, so scheinen viele Behörden noch in dieser Entwicklung abgehängt. „Corona ist Chance wie Aufforderung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheitswesen noch entschiedener und schneller zu digitalisieren“, stellte der Präsident des Digitalverbandes Bitkom, Achim Berg, zu Recht fest. Weiterlesen
Seit Wochen spüren deutsche Unternehmen zunehmend die Folgen des Coronavirus (COVID-19) – für die meisten sind sie negativ. Die Nachfrage sinkt, Lieferketten reißen und einige Firmen müssen wegen fehlender Aufträge bereits Kurzarbeit anmelden. Doch es gibt auch wirtschaftliche Profiteure der Krise, die ihre Produktion gerade jetzt kräftig hochfahren – so scheint es. Insbesondere der IT-Bereich rund um das Thema Cloud könnte einer der Profiteure sein. Aber ist das tatsächlich so? Oder betrifft eine Lähmung der Wirtschaft auch die Cloud-Industrie?
Kann ein Schuldner die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern akut nicht mehr erfüllen oder droht eben eine solche Zahlungsunfähigkeit infolge von Überschuldung, so spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Insolvenz. Der anschließenden Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter fällt nicht selten auch die komplette IT-Infrastruktur zum Opfer. Um auch im weiteren Verlauf auf wichtige Daten und digitale Geschäftskorrespondenzen zugreifen zu können, empfehlen sich elektronische Langzeitarchive.
Als hätte die öffentliche Verwaltung nicht schon genügend Baustellen mit der Realisierung der aktuellen Verordnungen und Gesetze, welche der Bund bzw. die EU in den letzten Jahren erlassen hat, kündigt sich nun die Open Government (OG) „Bewegung“ aus dem angloamerikanischen Raum an. OG möchte dabei nichts weniger als die komplette DNA der Verwaltung verändern. Kann das gut gehen?